KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm

Kumulierbarkeit:
Die Kombination mit anderen Fördermitteln (Kredite und Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aller Förderungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Antragsstellung:
KfW Förderbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: (01801) 335577 oder (069) 7431-0
Fax: (069) 7431-2944
E-Mail: infocenter@kfw.de
Internet: www.kfw-foerderbank.de

Bemerkung:
Anträge werden über Ihre Hausbank bei der KfW gestellt.

Antragsberechtigte:
Träger von Investitionsmaßnahmen für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude, z.B.:

Förderung:
Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung von CO2-Emissionen in Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime. Gefördert werden Investitionen in Gebäuden, die bis zum 31.12.1983 fertiggestellt wurden.

Förderfähige Maßnahmen:

Maßnahmenpaket 0

Maßnahmenpaket 1

Maßnahmenpaket 2

Maßnahmenpaket 3

Maßnahmenpaket 4

Art und Höhe der Förderung:

  1. Darlehen
  2. Tilgungszuschuss

Förderbedingungen:

Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der zuständigen Stelle über die aktuellsten und vollständigen Richtlinien.

 

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