KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Kumulierbarkeit:
Die Kombination mit anderen Fördermitteln (Kredite und Zuschüsse) ist zulässig,
sofern die Summe aller Förderungen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Antragsstellung:
KfW Förderbank
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: (01801) 335577 oder (069) 7431-0
Fax: (069) 7431-2944
E-Mail: infocenter@kfw.de
Internet: www.kfw-foerderbank.de
Bemerkung:
Anträge werden über Ihre Hausbank bei der KfW gestellt.
Antragsberechtigte:
Träger von Investitionsmaßnahmen für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude,
z.B.:
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen
- Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden
- Kreise
- Gemeindeverbände
- sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Eine Förderung von Contracting-Vorhaben ist möglich.
Förderung:
Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung von
CO2-Emissionen in Wohngebäuden, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime.
Gefördert werden Investitionen in Gebäuden, die bis zum 31.12.1983
fertiggestellt wurden.
Förderfähige Maßnahmen:
Maßnahmenpaket 0
- Wärmedämmung der Außenwände und
- Wärmedämmung des Daches und
- Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter
Räume und
- Erneuerung der Fenster
Maßnahmenpaket 1
- Austausch der Heizung und
- Wärmedämmung des Daches und
- Wärmedämmung der Außenwände
Maßnahmenpaket 2
- Austausch der Heizung und
- Wärmedämmung des Daches und
- Wärmedämmung der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter
Räume und
- Erneuerung der Fenster
Maßnahmenpaket 3
- Austausch der Heizung und
- Umstellung des Heizenergieträgers (1. von Strom oder Kohle auf Öl / Gas /
Fernwärme / Kraft-Wärme-Kopplung / erneuerbare Energieträger oder 2. von Öl oder
Gas auf Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbare Energieträger) und
- Erneuerung der Fenster
Maßnahmenpaket 4
- Abweichende Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen können gefördert werden, wenn
durch einen berechtigten Sachverständigen (Energieberater) nachgewiesen wird,
dass mit den Maßnahmen eine jährliche CO2-Einsparung von mindestens 40 kg pro m²
Gebäudenutzfläche erreicht wird.
Art und Höhe der Förderung:
- Darlehen
- Darlehen bis zu 100 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten
(Architekt, Energieberatung etc.), maximal 50.000,- € pro Wohneinheit.
- Effektivzinssatz 2,68 % (20 Jahre Laufzeit), 2,88 % (30 Jahre Laufzeit)
- Zinsbindung 10 Jahre, danach unterbreitet die KfW der durchleitenden Bank ein
Prolongationsangebot
- Auszahlung 100 %
- Kreditlaufzeit: bis zu 20/30 Jahre, Tilgungsfreijahre 1-3 / 1-5
- Tilgungszuschuss
- Tilgungszuschuss von 10 % des Zusagebetrages, wenn mit der Sanierung die
Erreichung des Neubau-Niveaus nach EnEV nachgewiesen wird. Der Nachweis erfolgt
durch einen berechtigten Sachverständigen (z.B. Energieberater).
Förderbedingungen:
- Der jährliche Energieeinspareffekt soll 40 kg CO2 je m² Gebäudenutzfläche
betragen.
- Maßnahmepakete 0-3: es müssen grundsätzlich alle Außenwände, das gesamte Dach,
die gesamte Kellerdecke oder die gesamten Erdberührten Außenflächen gedämmt
werden sowie alle Fenster erneuert werden, sofern sie im jeweiligen
Maßnahmepaket enthalten sind. Es wird empfohlen eine Energieberatung in Anspruch
zu nehmen.
Dies ist eine Zusammenfassung der Förderrichtlinien. Informieren Sie sich auf
jeden Fall vor der Konzeption bzw. Realisierung einer Maßnahme bei der
zuständigen Stelle über die aktuellsten und vollständigen Richtlinien.
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