Energiepass
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den
Betriebskosten. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten
Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet.
Gleichzeitig steigen die Energiepreise teilweise über 20% jährlich.
Der Energiepass ist ein Dokument, das beurteilt, wie ein Gebäude energetisch
einzuschätzen ist. Grundlage für diese Bewertung ist der sog.
Primärenergiebedarf. Dieser wird beeinflusst durch den baulichen und
heizungstechnischen Standard. Darüberhinaus werden innerhalb des Passes
Sanierungsvorschläge gemacht und Ergebnisse derselben dokumentiert. Diese werden
in neun Energieeffizienzklassen dargestellt - von der besten Klasse A bis I.
Der Energiepass soll Verbraucher, potentielle Käufer oder Mieter informieren, Einsparpotentiale aufzeigen und einen Vergleich des energetischen Zustands von Gebäuden ermöglichen.
Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Energieausweise einzuführen. Durchführungsdetails des Verfahrens werden in §13 der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) geklärt. Auch die Ausstellerfrage, das heißt wer einen Energiepass ausstellen darf, wird in der EnEV geklärt. Im Moment wird ein Zweisäulenmodell aus Fachingenieuren, Bauvorlageberechtigten und Energieberatern diskutiert. Die Einführung von Energieausweisen für Neubauten und Bestandsgebäude wird für alle EU-Mitgliedsstaaten zur Pflicht.
Beispiel: Darstellung und Einstufung des Energiebedarfs für Bewohner, Mieter, Käufer, usw. |
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